Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 21.11.2022 - 8 W 320/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 1371 Abs 1 BGB, § 1924 Abs 1 BGB, § 1931 Abs 1 BGB, § 14 NachlAbk TUR
Nachlasssache: Erbteil des überlebenden türkischen Ehegatten beim türkischen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erbfall mit Nachlass in Deutschland und der Türkei; Anspruch auf Korrektur des Erbscheins bei abweichenden gesetzlichen Regelungen zum Erbteil in Deutschland und der Türkei; Abgrenzung Zugewinngemeinschaft und Errungenschaftsbeteiligung (Art. 218 ff. ZGB -Türkei)
Verfahrensgang
- AG Oberndorf/Neckar, 19.07.2021 - 8 VI 412/20
- OLG Stuttgart, 21.11.2022 - 8 W 320/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 21.02.2014 - 2 Wx 30/14
Maßgebliches Erbrecht für Erbfälle türkischer Staatsangehöriger mit letztem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2022 - 8 W 320/21
Es kommt daher in diesen Fällen zu einer Nachlassspaltung (OLG Köln FamRZ 2014, 1585).Lebte der türkische Erblasser mit seinem Ehegatten im türkischen gesetzlichen Güterstand, so kommt es nach herrschender Meinung nicht zu einer Erbteilserhöhung nach § 1371 Abs. 1 BGB (OLG Köln FamRZ 2014, 1585; OLG Köln FamRZ 2015, 172; vgl. auch BGH FamRZ 2012, 1871).
Da beide Eheleute die türkische Staatsangehörigkeit hatten, kommt türkisches Güterrecht zur Anwendung (vgl. OLG Köln FamRZ 2014, 1585).
Führt die Anwendung des Konsularvertrages wie hier zur Nachlassspaltung, so sind zwei Erbscheine zu erteilen (OLG Köln FamRZ 2014, 1585).
- OLG Karlsruhe, 27.02.2018 - 14 W 113/16
Erbscheinsverfahren: Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegattens nach der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2022 - 8 W 320/21
Denn § 1371 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 Abs. 1 BGB lebten (OLG Karlsruhe NJW-RR 2018, 713).Schließlich enthält auch das über Art. 15 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB (jeweils alter Fassung) anwendbare türkische internationale Privatrecht (Art. 15 Abs. 2 TIPRG) keine Rückverweisung auf § 1371 Abs. 1 BGB (OLG Karlsruhe NJW-RR 2018, 713; entsprechend OLG Köln FamRZ 2015, 172).
Das Güterrechtsstatut ist danach einheitlich in Art. 15 TIPRG geregelt, ohne dass zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen unterschieden wird (OLG Karlsruhe NJW-RR 2018, 713).
- OLG Köln, 11.02.2014 - 2 Wx 245/13
Erbquoten unter Ehegatten nach türkischem Recht
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2022 - 8 W 320/21
Lebte der türkische Erblasser mit seinem Ehegatten im türkischen gesetzlichen Güterstand, so kommt es nach herrschender Meinung nicht zu einer Erbteilserhöhung nach § 1371 Abs. 1 BGB (OLG Köln FamRZ 2014, 1585; OLG Köln FamRZ 2015, 172; vgl. auch BGH FamRZ 2012, 1871).Schließlich enthält auch das über Art. 15 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB (jeweils alter Fassung) anwendbare türkische internationale Privatrecht (Art. 15 Abs. 2 TIPRG) keine Rückverweisung auf § 1371 Abs. 1 BGB (OLG Karlsruhe NJW-RR 2018, 713; entsprechend OLG Köln FamRZ 2015, 172).
§ 1371 Abs. 1 BGB setzt seinerseits eine Zugewinngemeinschaft voraus, die nicht durch eine Rückverweisung begründet werden kann (OLG Köln FamRZ 2015, 172; Gebauer, Deutsch-türkisches Nachlassabkommen im Sog des Europäischen Kollisionsrechts, IPRax2018, 345).
- BGH, 12.09.2012 - IV ZB 12/12
Erbscheinsverfahren: Anwendbares Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse nach …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2022 - 8 W 320/21
Lebte der türkische Erblasser mit seinem Ehegatten im türkischen gesetzlichen Güterstand, so kommt es nach herrschender Meinung nicht zu einer Erbteilserhöhung nach § 1371 Abs. 1 BGB (OLG Köln FamRZ 2014, 1585; OLG Köln FamRZ 2015, 172; vgl. auch BGH FamRZ 2012, 1871).